- Ermittle deinen Referenzberuf und die zuständige Anerkennungsstelle45 min
In Deutschland wird dein ausländischer Abschluss nicht pauschal beglaubigt, sondern mit einem konkreten deutschen Berufsbild verglichen – dem sogenannten Referenzberuf. Ob du die Anerkennung zwingend benötigst, um in deinem Beruf arbeiten zu dürfen, hängt vom Reglementierungsstatus ab.
Der amtliche Anerkennungs-Finder des Bundesportals führt dich durch die Zuordnung: Du gibst die Berufsbezeichnung deines ausländischen Abschlusses ein und wählst danach deinen aktuellen Wohnort oder den geplanten Arbeitsort in Deutschland aus. Welche Stelle für dein Verfahren zuständig ist, richtet sich nach der Kombination aus Beruf und Arbeitsort.
Berufsstatus und rechtliche Notwendigkeit · Reglementierter Beruf Nicht reglementierter Beruf Rechtliche Auswirkung Berufsausübung und Führen der Berufsbezeichnung sind gesetzlich an die Anerkennung gebunden. Freier Zugang zum Arbeitsmarkt; Ausübung grundsätzlich ohne formelle Anerkennung möglich. Typische Berufe Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher. Duale Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO (z. B. Fachinformatiker, Mechatroniker, Kaufleute). Zweck des Verfahrens Erlangung der staatlichen Berufszulassung oder Approbation. Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber Arbeitgebern und Feststellung beruflicher Qualifikationen. Zu tun
Öffne das Portal, gib deinen ausländischen Berufsabschluss auf Deutsch ein und wähle den deutschen Referenzberuf aus
Trage Postleitzahl oder Ortsnamen deines künftigen Arbeitsortes ein, um die örtlich zuständige Stelle zu filtern
Prüfe unter „Ihr Verfahren im Detail“, ob der Beruf reglementiert ist, und notiere Name, Adresse sowie Portal-Link der Stelle
Zu notieren
Der genaue deutsche Berufstitel, der im Anerkennungs-Finder als passendes Referenzprofil ausgewiesen wird
Name, Dienststelle und postalische Anschrift der Behörde oder Kammer aus der Detailansicht des Finders