Grundvoraussetzungen beider Partner klären
- Prüft die Elterngeld-Voraussetzungen für beide Elternteile45 min
Elterngeld setzt vier Dinge voraus – und zwar für jeden Partner einzeln: einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, das Leben im selben Haushalt wie das Kind, die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes sowie die Einhaltung der Einkommensgrenze.
Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen, bei Paaren wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt – nicht das Bruttogehalt.
Ob ihr vor der Geburt erwerbstätig wart, ändert nichts am Anspruch, aber an der Höhe: Ohne vorheriges Nettoeinkommen gibt es den Mindestbetrag von 300 € je Monat.
