Handwerkermangel dokumentieren und Nachbesserung durchsetzen

  1. Vertragsunterlagen sammeln und Regelwerk bestimmen
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    Bevor irgendetwas geschrieben wird, braucht die Akte ihre Grundlage: Angebot, Vertrag, AGB. Davon hängt ab, welches Regelwerk gilt — BGB-Werkvertragsrecht als Standard oder die VOB/B, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Die beiden setzen unterschiedliche Fristen, Abnahmeregeln und Formvorschriften, deshalb kommt hier nichts Weiteres ohne diese Entscheidung aus.

    Regelwerk feststellen

    Lies alles mit zwei Fragen:

    1. Steht irgendwo ein Bezug auf die VOB/B? Suche nach „VOB/B“, „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ oder „nach VOB“. Ein Verweis allein macht sie nicht wirksam — prüfe, ob der vollständige VOB/B-Text übergeben wurde und welche individuellen Abweichungen vereinbart sind.
    2. Welche eigenen Gewährleistungs-, Abnahme- oder Verzugsklauseln gibt es? Etwa „Gewährleistung 12 Monate“ oder „die Leistung gilt als genehmigt, wenn binnen 14 Tagen nicht gerügt“. Markiere jede mit Fundstelle (Blatt, Ziffer).

    Notiere als Schlusssatz: „Maßgeblich ist …, Fundstelle: …“. Bleibt die Einbeziehung zweifelhaft, vermerke beide Lesarten.