- Gleiche die Voraussetzungen deiner Kinder und den Kindergeldbezug ab20 min
Für einen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) muss für jedes berücksichtigte Kind eine eigene gesetzliche Prüfung nach § 6a BKGG bestanden werden. Der Zuschlag beträgt monatlich bis zu 297 EUR je Kind und setzt zwingend voraus, dass das Kind drei persönliche Kriterien erfüllt und ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Was du bereitlegst: Die Geburtsurkunden oder Ausweise deiner Kinder sowie den letzten Kindergeldbescheid oder den aktuellen Kontoauszug mit der Überweisung der Familienkasse.
Gehe die drei persönlichen Voraussetzungen für jedes Kind einzeln durch:
- Alter: Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist also am Tag der Antragstellung unter 25 Jahre alt.
- Haushalt: Das Kind lebt dauerhaft in deiner Wohnung bzw. deinem Haushalt.
- Familienstand: Das Kind ist unverheiratet und führt keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
Erfüllt ein Kind auch nur eine dieser Bedingungen nicht – etwa weil es bereits verheiratet ist oder eine eigene Wohnung bezogen hat –, scheidet es für den Kinderzuschlag aus.
Prüfung der persönlichen Voraussetzungen je Kind Alter Unter 25 Jahre alt Kein Kinderzuschlag für dieses Kind; scheidet aus der Zählung aus Wohnsitz Lebt im selben Haushalt Kein Kinderzuschlag bei eigenem auswärtigen Haushalt Familienstand Ledig, keine eingetragene Partnerschaft Kein Kinderzuschlag ab Eheschließung oder Verpartnerung Kindergeldbezug Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistung Kindergeld muss vorab oder parallel geklärt werden Für jedes Kind auf deiner Liste muss Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen werden. Ohne laufenden Kindergeldbezug bzw. festgestellten Kindergeldanspruch scheidet eine Bewilligung des Kinderzuschlags aus.
Suche deine Kindergeldnummer heraus. Du findest sie oben rechts auf jedem schriftlichen Bescheid der Familienkasse sowie im Verwendungszweck der monatlichen Kindergeldüberweisung auf deinem Girokonto. Sie besteht meist aus drei Ziffern, gefolgt von den Buchstaben „FK“ und weiteren sechs Ziffern (z. B. 115FK123456).
Zu tun
Kinder aussortieren, die 25 Jahre alt oder älter sind, verheiratet sind oder außerhalb wohnen
Telefonisch unter 0800 4 5555 30 (Mo–Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr) erfragen, ob der KiZ-Antrag bei noch ungeklärtem Kindergeldantrag bereits entgegengenommen wird
Zu notieren
Zu finden auf dem Kindergeldbescheid oder dem Kontoauszug der Kindergeldüberweisung
Zahl der unter 25-jährigen, unverheirateten Kinder im Haushalt mit Kindergeldanspruch