- Verifiziere, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt15 min
Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn du als Privatperson (Verbraucher) eine bewegliche Sache von einem Unternehmen (Unternehmer) kaufst – der Normalfall in jedem Online-Shop. Nur dann bestehen die gesetzlichen Mängelrechte gegen den Verkäufer in vollem Umfang. Nicht erfasst sind Käufe von Privatperson zu Privatperson, etwa über Kleinanzeigenportale, sowie rein digitale Produkte ohne körperliche Ware. Trifft das auf deinen Kauf zu, endet dieser Guide an dieser Stelle.
So verifizierst du beide Rollen:
- Deine Seite: Der Kauf dient privaten Zwecken, nicht Beruf oder Selbstständigkeit. Auf der Rechnung steht deine Privatadresse, keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Seite des Shops: Rechnung oder Bestellbestätigung nennen eine Rechtsform (GmbH, UG, e. K.) oder eine Umsatzsteuer-ID. Gewerbliche Anbieter müssen außerdem ein Impressum mit voller Firma und ladungsfähiger Anschrift führen.
- Auf Marktplätzen: Dein Vertragspartner steht im jeweiligen Angebot („Verkauf und Versand durch …“) – nicht die Plattform selbst.
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