Kläre Zuständigkeit und Anspruch
- Prüfe Vorversicherungszeit und ermittle zuständige Stelle30 min
Bevor du den Antrag stellst, kläre zwei Punkte: Erfüllst du die Vorversicherungszeit und wer ist zuständig. Für Leistungen müssen in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung mindestens 2 Jahre Mitgliedschaft in der Pflegekasse oder Familienversicherung vorliegen.
Woran du die Zuständigkeit erkennst:
- Gesetzlich versichert: Zuständig ist die Pflegekasse bei deiner Krankenkasse. Sie sitzt organisatorisch dort, auch wenn sie rechtlich eigenständig ist. Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden.
- Privat pflege-pflichtversichert: Zuständig ist dein privates Versicherungsunternehmen; die Begutachtung läuft dort über Medicproof.
Lege Versichertenkarte, Mitgliedsbescheinigung und Nachweise über Familienversicherung bereit. Bei Lücken rufe die Krankenkasse oder das Privatunternehmen an und bitte um schriftliche Bestätigung der Zeiten.
So ermittelst du den konkreten Antragsweg:
- Schau auf die Rückseite deiner Gesundheitskarte, in die Kassen-App oder auf den Briefkopf der Krankenkasse nach Stichwort Pflegekasse – dort stehen Telefon, Online-Portal und Postadresse.
- Bei Privatversicherung nutze Vertragsunterlagen oder Kundenportal und suche nach Pflegepflichtversicherung / Leistungsantrag.
- Notiere für deinen Fall: Name der Stelle, Telefonnummer, Online-Formular oder Anschrift, Sprechzeiten und was als Eingangsbestätigung gilt.
Trage alles in eine Notiz ein: zuständige Stelle, gewählter Antragsweg, Datum der Prüfung und Häkchen bei der Vorversicherungszeit. Bewahre die Notiz für die nächsten Phasen auf.
