- Bescheid prüfen und Frist berechnen25 min
Der Bescheid der Pflegekasse weist die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Ablehnung aus. Für den Widerspruch zählt nicht das Erstellungsdatum auf dem Briefkopf, sondern der Tag, an dem das Schreiben zugegangen ist.
Berechnung der Widerspruchsfrist:
- Reguläre Frist: Gegen den Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse ist der Widerspruch binnen eines Monats ab Bekanntgabe einzureichen (§ 84 Abs. 1 SGG).
- Fehlende oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung: Enthält der Bescheid keine Belehrung über das Widerspruchsrecht, die Frist oder die zuständige Stelle oder ist diese fehlerhaft, gilt nach § 66 Abs. 2 SGG eine Frist von einem Jahr ab Bekanntgabe.
- Fristende: Die Frist endet grundsätzlich mit Ablauf des Tages im Folgemonat, der zahlenmäßig dem Tag des Zugangs entspricht. Fällt dieses Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Widerspruch oder Höherstufungsantrag · Widerspruch Höherstufungsantrag Gegenstand Begutachtungsfehler zum Begutachtungszeitpunkt Wesentliche Verschlechterung nach der Begutachtung Ziel Korrektur der ursprünglichen Bewertung rückwirkend ab Antragstellung Neue Einstufung ab Vorliegen des höheren Hilfebedarfs Frist Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG) Jederzeit bei dauerhafter Erhöhung des Bedarfs (§ 60 SGB I) Zu tun
Umschlag mit Poststempel als Nachweis des tatsächlichen Zugangs aufbewahren
Prüfen, ob Frist und Anschrift der zuständigen Pflegekasse angegeben sind
Einen Monat ab Zugang berechnen und eine Erinnerung eine Woche vor Fristablauf setzen
Prüfen, ob die Belehrung fehlt oder unrichtig ist; bei Fehlen gilt die Jahresfrist nach § 66 Abs. 2 SGG
Zu notieren
Entnehmen Sie das Aktenzeichen oder Geschäftszeichen dem Briefkopf des Bescheids
Die Krankenversichertennummer auf dem Bescheid oder der elektronischen Gesundheitskarte
Das tatsächliche Eingangsdatum des Briefs im Briefkasten