Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad-Bescheid einlegen

  1. Bescheid prüfen und Frist berechnen
    25 min

    Der Bescheid der Pflegekasse weist die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Ablehnung aus. Für den Widerspruch zählt nicht das Erstellungsdatum auf dem Briefkopf, sondern der Tag, an dem das Schreiben zugegangen ist.

    Berechnung der Widerspruchsfrist:

    • Reguläre Frist: Gegen den Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse ist der Widerspruch binnen eines Monats ab Bekanntgabe einzureichen (§ 84 Abs. 1 SGG).
    • Fehlende oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung: Enthält der Bescheid keine Belehrung über das Widerspruchsrecht, die Frist oder die zuständige Stelle oder ist diese fehlerhaft, gilt nach § 66 Abs. 2 SGG eine Frist von einem Jahr ab Bekanntgabe.
    • Fristende: Die Frist endet grundsätzlich mit Ablauf des Tages im Folgemonat, der zahlenmäßig dem Tag des Zugangs entspricht. Fällt dieses Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
    Widerspruch oder Höherstufungsantrag

    Widerspruch

    Gegenstand
    Begutachtungsfehler zum Begutachtungszeitpunkt
    Ziel
    Korrektur der ursprünglichen Bewertung rückwirkend ab Antragstellung
    Frist
    Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG)

    Höherstufungsantrag

    Gegenstand
    Wesentliche Verschlechterung nach der Begutachtung
    Ziel
    Neue Einstufung ab Vorliegen des höheren Hilfebedarfs
    Frist
    Jederzeit bei dauerhafter Erhöhung des Bedarfs (§ 60 SGB I)
    ·WiderspruchHöherstufungsantrag
    GegenstandBegutachtungsfehler zum BegutachtungszeitpunktWesentliche Verschlechterung nach der Begutachtung
    ZielKorrektur der ursprünglichen Bewertung rückwirkend ab AntragstellungNeue Einstufung ab Vorliegen des höheren Hilfebedarfs
    FristEin Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG)Jederzeit bei dauerhafter Erhöhung des Bedarfs (§ 60 SGB I)

    Zu tun

    • Umschlag mit Poststempel als Nachweis des tatsächlichen Zugangs aufbewahren

    • Prüfen, ob Frist und Anschrift der zuständigen Pflegekasse angegeben sind

    • Einen Monat ab Zugang berechnen und eine Erinnerung eine Woche vor Fristablauf setzen

    • Prüfen, ob die Belehrung fehlt oder unrichtig ist; bei Fehlen gilt die Jahresfrist nach § 66 Abs. 2 SGG

    Zu notieren

    Entnehmen Sie das Aktenzeichen oder Geschäftszeichen dem Briefkopf des Bescheids

    Die Krankenversichertennummer auf dem Bescheid oder der elektronischen Gesundheitskarte

    Das tatsächliche Eingangsdatum des Briefs im Briefkasten