- Prüfungsziel, Fortbildungsordnung und Vorqualifikation prüfen45 min
Das Aufstiegs-BAföG fördert gezielt die Vorbereitung auf einen öffentlich-rechtlich geregelten Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder gleichwertigem Landesrecht. Dazu gehören klassische Abschlüsse wie Handwerks- oder Industriemeister/in, Fachwirt/in, Techniker/in sowie vergleichbare Qualifikationen. Rein innerbetriebliche Schulungen oder privatrechtliche Trägerzertifikate ohne staatlich anerkannte Prüfungsordnung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zulassungsvoraussetzungen der Prüfungsordnung abgleichen: Prüfe den Wortlaut der für dich geltenden Fortbildungsordnung bei deiner zuständigen Prüfstelle (in der Regel die Handwerkskammer für handwerkliche Abschlüsse oder die Industrie- und Handelskammer für kaufmännische und technisch-industrielle Berufe). Grundsätzlich verlangt § 9 AFBG, dass du bereits vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme über die vorgeschriebene berufliche Vorqualifikation (beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung) verfügst.
Fehlt dir zum Maßnahmebeginn noch geforderte Berufspraxis, schließt das die Förderung nicht zwingend aus: Nach § 9 Abs. 3 AFBG wird die Fortbildung gefördert, wenn du die für die Prüfungszulassung nötige Berufspraxis noch bis zum letzten Unterrichtstag des Lehrgangs erwerben kannst und die konkrete Möglichkeit dazu nachweist – etwa durch einen bestehenden Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Bestätigung deines Arbeitgebers.
Vorhandene Hochschulabschlüsse prüfen: Ein bereits erworbener Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss steht einer Förderung nach dem AFBG nicht im Weg. Besitzt du hingegen bereits einen höheren staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss (wie ein Master- oder Diplomzeugnis einer Universität), schließt dieser weitergehende akademische Grad die AFBG-Förderung aus.
Fortbildungsziel und Qualifikationsprofil · Standard-Qualifikation Nachzuholende Praxis Bachelor-Vorabschluss Höherer Hochschulabschluss Vorqualifikation Ausbildung und Praxis vollständig vorhanden Berufsabschluss vorhanden, Praxiszeit noch unvollständig Staatlich anerkannter Bachelor liegt bereits vor Master, Diplom (Univ.) oder Promotion vorhanden Förderfähigkeit nach AFBG Voll gegeben nach § 2 Abs. 1 AFBG Gegeben, sofern Praxis bis zum letzten Kurstag erreichbar ist Förderfähig, Bachelor schließt AFBG nicht aus Ausgeschlossen; keine Förderung nach AFBG möglich Nachweiserfordernis Abschlusszeugnis und bisherige Praxisnachweise Bestätigung über laufende Beschäftigung bis Kursende Bachelorurkunde / -zeugnis zur Vorlage bei der Prüfstelle Kein Nachweisweg zur Förderbewilligung So wählst du: Wähle die passende Fallkonstellation, um Förderfähigkeit und Nachweispflichten zu bestimmen
Zu tun
Frage bei der zuständigen Prüfstelle nach, ob dein ausländischer Abschluss die Vorqualifikation für die Prüfungszulassung nach der Fortbildungsordnung voll erfüllt; bei abweichender Bewertung ist vorab ein offizielles Gleichstellungsverfahren nötig.