Aufstiegs-BAföG für Meister, Fachwirt oder Techniker beantragen
Am Ende liegt ein bewilligter Förderbescheid vor, das KfW-Darlehen ist bedarfsgerecht vereinbart, die Teilnahmenachweise laufen während der gesamten Fortbildung fristsicher, und nach bestandener Prüfung ist der 50-prozentige Darlehenserlass bei der KfW beantragt.

Kostenlose Vorschau: 3 von 15 Schritten
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Für wen es ist
Fachkräfte in Deutschland, die eine öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung planen und Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Materialkosten oder Unterhalt über das AFBG finanzieren wollen.
Über diese Anleitung
Dieser Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch die Beantragung des Aufstiegs-BAföG für Meister-, Fachwirt- und Technikerfortbildungen in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernlehrgang. Du ermittelst deine Förderansprüche, reichst die amtlichen Formblätter fristgerecht bei der zuständigen Landesbehörde ein und schließt bei Bedarf den KfW-Förderdarlehensvertrag ab. Während des Lehrgangs führst du die gesetzlichen Teilnahmenachweise lückenlos und sicherst dir nach erfolgreichem Abschluss den 50-prozentigen Darlehenserlass. Das Verfahren erstreckt sich von der Lehrgangsanmeldung bis zum Tilgungsbeginn nach bestandener Fortbildungsprüfung.
Deckt 1 Situation ab
Entspricht der Bescheid deinen Antragsdaten oder liegt eine Kürzung bzw. Ablehnung vor?
Das Playbook fragt dich unterwegs und zeigt dir nur die Schritte, die auf dich zutreffen.
Was du tun wirst, Schritt für SchrittKostenlose Vorschau
Offen ist nur eine Kostprobe: 3 von 15 Schritten kannst du vollständig lesen. Der Rest wird beim Kauf freigeschaltet.
Phase 1: Förderfähigkeit und Finanzierungsrahmen klären
3 SchrittePhase 2: Antragsunterlagen zusammenstellen und einreichen
3 SchrittePhase 3: Bescheid prüfen und KfW-Darlehen regeln
4 SchrittePhase 4: Teilnahmenachweise führen und Änderungen melden
3 SchrittePhase 5: Darlehenserlass sichern und Tilgungsplan aufsetzen
2 Schritte
Details
Was du vorher brauchst
Ein Ausbildungsnachweis oder einschlägige Berufspraxis für die Prüfungszulassung sowie die verbindliche Lehrgangszusage des Bildungsträgers liegen vor.
Tags
Häufige Fragen
Glossar
- BBiG
- Das Berufsbildungsgesetz regelt bundesweit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung, Fortbildungsabschlüsse und die berufliche Umschulung. Im Kontext der Fortbildungsförderung legt es die gesetzlichen Mindeststandards für viele staatlich anerkannte Prüfungsordnungen fest.
- HwO
- Die Handwerksordnung ist das zentrale Bundesgesetz für das deutsche Handwerksrecht. Sie regelt unter anderem die Ausübung handwerklicher Gewerbe, die Organisation der Handwerkskammern sowie die Vorgaben für Meisterprüfungen.
- FernUSG
- Das Fernunterrichtsschutzgesetz regelt den rechtlichen Schutz von Teilnehmenden an privatwirtschaftlichen Fernlehrgängen. Eine Zulassung nach diesem Gesetz ist eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass ein Fernlehrgang nach dem AFBG gefördert werden kann.
- ZFU-Zulassung
- Die staatliche Genehmigung eines Fernlehrgangs durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht nach Überprüfung von Fachkompetenz und Didaktik. Die zugehörige Zulassungsnummer dient als Nachweis, dass der Lehrgang den gesetzlichen Fördervorgaben entspricht.
- BundID
- Das zentrale Bürgerkonto der Bundesverwaltung zur einheitlichen elektronischen Identifizierung bei Behördenkontakten. Es ermöglicht die digitale Authentifizierung bei Online-Antragsportalen der öffentlichen Hand.
- Elster-Zertifikat
- Eine digitale Authentifizierungsdatei der Steuerverwaltung, mit der die Identität im Internet fälschungssicher nachgewiesen wird. Es kann als elektronischer Identitätsnachweis für Online-Antragsdienste hinterlegt werden.
- AFBG Digital
- Das zentrale Online-Portal zur elektronischen Einreichung und Verwaltung von Anträgen auf Aufstiegs-BAföG. Es erlaubt das papierlose Übermitteln der amtlichen Formulare und Nachweise an die zuständige Landesbehörde.
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Der gesetzlich vorgeschriebene Schlussteil eines behördlichen Bescheids, der den Betroffenen über seine Rechtsschutzmöglichkeiten aufklärt. Sie nennt die zuständige Behörde, die einzuhaltende Frist und die Formvorschriften für einen Widerspruch.





