Wohngeld berechnen und vollständig beantragen
Der Haushalt kennt seine Wohngeldart und grundsätzliche Berechtigung, hat die örtlich zuständige Wohngeldstelle ermittelt und einen vollständigen, nachweisbaren Antrag mit allen Einkommens- und Wohnkostenunterlagen eingereicht – und weiß, wie Bescheid, Auszahlung und der rechtzeitige Weiterleistungsantrag gesichert werden.

Kostenlose Vorschau: 3 von 17 Schritten
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- Die Community der Anleitung — stell Fragen, erhalte Ergänzungen und sieh, wie andere Käufer sie verbessern, direkt beim Schritt
Für wen es ist
Mieterinnen, Mieter und selbst nutzende Eigentümer in Deutschland mit geringem bis mittlerem Haushaltseinkommen, deren Wohnkosten eine erhebliche Belastung darstellen und die keine vorrangigen Transferleistungen beziehen.
Über diese Anleitung
Dieser Leitfaden führt Haushalte Schritt für Schritt durch die Vorabprüfung, Beantragung und Absicherung von Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss. Sie ermitteln Ausschlussgründe, berechnen den Anspruch im amtlichen Wohngeldrechner, beschaffen die zuständigen Formulare und reichen den Antrag fristwahrend mit lückenlosen Nachweisen ein. Am Ende halten Sie den rechtskräftigen Bescheid in Händen, kontrollieren die Auszahlungen und stellen rechtzeitig den Weiterleistungsantrag. Die Bearbeitung der Unterlagen und des Antrags dauert in der Regel zwei bis vier Stunden.
Deckt 2 Situationen ab
Welche Art von Wohngeld beantragen Sie?
Wie hat die Wohngeldbehörde über Ihren Antrag entschieden?
Das Playbook fragt dich unterwegs und zeigt dir nur die Schritte, die auf dich zutreffen.
Was du tun wirst, Schritt für SchrittKostenlose Vorschau
Offen ist nur eine Kostprobe: 3 von 17 Schritten kannst du vollständig lesen. Der Rest wird beim Kauf freigeschaltet.
Phase 1: Anspruch prüfen und Wohngeld vorberechnen
4 SchrittePhase 2: Behördenweg und Antragsunterlagen zusammenstellen
4 SchrittePhase 3: Antrag fristwahrend einreichen und Verfahren begleiten
4 SchrittePhase 4: Bescheid prüfen und Rechtsbehelf einlegen
3 SchrittePhase 5: Laufenden Bezug sichern und Weiterleistung beantragen
2 Schritte
Details
Was du vorher brauchst
Mietvertrag oder Eigentumsnachweise, aktuelle Zahlungsbelege der Wohnkosten sowie Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten zwölf Monate.
Tags
Häufige Fragen
Glossar
- Mietzuschuss
- Eine Form des Wohngeldes für Personen, die Wohnraum gemietet haben oder in einer vergleichbaren Unterkunft leben. Die Leistung wird auf Basis der Bruttokaltmiete berechnet und entlastet Haushalte bei den laufenden Mietkosten.
- Lastenzuschuss
- Eine Form des Wohngeldes für Personen, die im selbst genutzten Wohneigentum wie einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung wohnen. Der Zuschuss dient der teilweisen Deckung von Kapitaldienst und Bewirtschaftungskosten.
- Mietenstufe
- Eine gesetzliche Klassifizierung von Gemeinden und Landkreisen anhand ihres regionalen Mietniveaus in Stufen von I bis VII. Sie legt die Höchstbeträge fest, bis zu denen Wohnkosten bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
- Vermieterbescheinigung
- Ein behördlicher Vordruck, auf dem Vermieter oder Hausverwaltungen die Zusammensetzung der Miete verbindlich aufschlüsseln. Das Dokument trennt Grundmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten zur Ermittlung des anrechenbaren Mietzuschusses.
- Fremdmittelbescheinigung
- Ein Formular, mit dem finanzierende Kreditinstitute die Restschuld sowie die laufenden monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen für Darlehen zur Wohnraumfinanzierung bestätigen. Es dient als Nachweis der Belastung beim Antrag auf Lastenzuschuss.
- Untätigkeitsklage
- Ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelf, der erhoben werden kann, wenn eine Behörde über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entscheidet. Beim Wohngeld ist sie grundsätzlich nach Ablauf von drei Monaten seit Antragstellung zulässig.
- Weiterleistungsantrag
- Ein Folgeantrag auf Wohngeld zur lückenlosen Verlängerung der Zahlung über das Ende des laufenden Bewilligungszeitraums hinaus. Er erfordert die erneute Einreichung aktueller Einkommens- und Wohnkostennachweise.








