Grad der Behinderung mit vollständigen Befunden beantragen
Am Ende liegt ein vollständiger, mit geprüften Befunden untermauerter Antrag beim zuständigen Versorgungsamt und anschließend der Feststellungsbescheid mit geprüftem Gesamt-GdB, dessen nächste Schritte (Ausweis oder Widerspruch) eingeleitet sind.

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Für wen es ist
Menschen mit längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen in Deutschland, die erstmals einen Grad der Behinderung feststellen lassen möchten – besonders geeignet bei mehreren Diagnosen, deren gemeinsame Auswirkungen auf den Alltag betrachtet werden müssen.
Über diese Anleitung
Dieser Guide führt durch das gesamte Feststellungsverfahren: vom Ermitteln des zuständigen Versorgungsamts über eine diagnoseübergreifende Übersicht der funktionalen Einschränkungen bis zum vollständigen Antragspaket mit aktuellen Befunden. Danach begleitet er die Wartezeit, zeigt, wie Rückfragen fristgerecht beantwortet werden und wann eine Untätigkeitsklage in Betracht kommt. Den Abschluss bildet die Prüfung des Bescheids samt Empfang des Schwerbehindertenausweises oder eines Widerspruchs innerhalb der Monatsfrist. Nicht behandelt werden einzelne Nachteilsausgleiche wie Steuerermäßigungen oder Kündigungsschutz sowie Leistungsanträge etwa zur Erwerbsminderungsrente.
Was du tun wirst, Schritt für SchrittKostenlose Vorschau
Offen ist nur eine Kostprobe: 4 von 25 Schritten kannst du vollständig lesen. Der Rest wird beim Kauf freigeschaltet.
Phase 1: Zuständigkeit und Anspruch klären
4 SchrittePhase 2: Einschränkungen erfassen und Nachweise vorbereiten
6 SchrittePhase 3: Befunde prüfen und Antrag fertigstellen
4 SchrittePhase 4: Antrag einreichen und Eingang sichern
3 SchrittePhase 5: Verfahren begleiten und Rückfragen bedienen
3 SchrittePhase 6: Bescheid prüfen, Ausweis empfangen oder Widerspruch einlegen
5 Schritte
Details
Was du vorher brauchst
Wohnsitz in Deutschland; mindestens eine behandelte Gesundheitsstörung, die voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen wird; Zugriff auf vorhandene Arztbriefe, Klinikberichte oder alte Gutachten; Steuer-ID; je nach Bundesland ein Scanner für den Online-Weg oder Porto für den Postweg.





