Grad der Behinderung mit vollständigen Befunden beantragen

  1. Zuständiges Versorgungsamt am Wohnort ermitteln
    15 min

    Für den GdB-Antrag ist nicht irgendein Bundesservice zuständig, sondern die landesrechtlich bestimmte Versorgungsbehörde deines Bundeslands – meist das Versorgungsamt. Welches Amt für dich handelt, hängt vom Wohnort ab: Manche Länder bearbeiten alles zentral, andere haben je Kreis und kreisfreier Stadt eigene Stellen. Das bundesweite Ortsverzeichnis listet alle Ämter mit Anschrift und Telefonnummer.

    Notiere dir neben Name, Adresse und Telefonnummer auch die Öffnungszeiten – sie brauchst du später für Rückfragen und den Postweg.