Zuständigkeit klären und Antragsrahmen abstecken
- Zuständige Versorgungsbehörde und Einreichungskanal ermitteln20 min
Für den Erstantrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) gibt es keine zentrale Bundesbehörde: Zuständig ist das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht bestimmte Versorgungsbehörde an Ihrem Wohnort. Da § 152 SGB IX ausdrücklich landesrechtliche Abweichungen bei der Behördenorganisation zulässt, existiert keine bundesweit einheitliche Regelung für Formulare und Einreichungswege.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Verfahrensweisen:
- Hamburg ermöglicht die Antragstellung über einen Vordruck, ein Online-Portal oder formlos.
- Niedersachsen stellt ein landesspezifisches Papierformular zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen bereit.
- Nordrhein-Westfalen bietet einen elektronischen Antrag an, verlangt jedoch wegen der erforderlichen Erklärungen zusätzlich eine eigenhändige Unterschrift.
Das gesamte behördliche Feststellungsverfahren ist gesetzlich gebührenfrei.
Einreichungskanäle im Vergleich · Online-Portal des Bundeslands Postalischer Schriftweg Erforderliche Unterlagen Digitale Scans aller Befundberichte Ausdruck des Formulars und Papierkopien Unterschriftserfordernis Je nach Land digital oder Druckbogen mit eigenhändiger Unterschrift Eigenhändige Unterschrift auf dem Originalformular Nachweisbarkeit Elektronische Eingangsbestätigung im Portal Postbeleg (z. B. Einwurfeinschreiben) erforderlich Zu tun
Schlagen Sie Ihren Wohnort im amtlichen Ortsverzeichnis nach und notieren Sie Anschrift und Kontaktdaten der zuständigen Dienststelle.
Rufen Sie das Portal Ihrer Landesbehörde auf und klären Sie, ob für Ihren Wohnsitz ein reiner Online-Antrag, ein Hybridverfahren mit Nachsendung der Unterschrift oder das Ausfüllen des Papierformulars vorgeschrieben ist.
Laden Sie das für Ihr Bundesland gültige Formular für den Erstantrag herunter, falls Sie den Postweg wählen oder ein unterschriebenes Beiblatt nachreichen müssen.
Zu notieren
Offizieller Name und Dienststelle der für Ihren Wohnort zuständigen Versorgungsbehörde
Gewählter Übermittlungsweg für den Erstantrag