Grad der Behinderung mit vollständigen Befunden beantragen

Zuständigkeit klären und Antragsrahmen abstecken

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  1. Zuständige Versorgungsbehörde und Einreichungskanal ermitteln
    20 min

    Für den Erstantrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) gibt es keine zentrale Bundesbehörde: Zuständig ist das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht bestimmte Versorgungsbehörde an Ihrem Wohnort. Da § 152 SGB IX ausdrücklich landesrechtliche Abweichungen bei der Behördenorganisation zulässt, existiert keine bundesweit einheitliche Regelung für Formulare und Einreichungswege.

    Je nach Bundesland unterscheiden sich die Verfahrensweisen:

    • Hamburg ermöglicht die Antragstellung über einen Vordruck, ein Online-Portal oder formlos.
    • Niedersachsen stellt ein landesspezifisches Papierformular zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen bereit.
    • Nordrhein-Westfalen bietet einen elektronischen Antrag an, verlangt jedoch wegen der erforderlichen Erklärungen zusätzlich eine eigenhändige Unterschrift.

    Das gesamte behördliche Feststellungsverfahren ist gesetzlich gebührenfrei.

    Einreichungskanäle im Vergleich

    Online-Portal des Bundeslands

    Erforderliche Unterlagen
    Digitale Scans aller Befundberichte
    Unterschriftserfordernis
    Je nach Land digital oder Druckbogen mit eigenhändiger Unterschrift
    Nachweisbarkeit
    Elektronische Eingangsbestätigung im Portal

    Postalischer Schriftweg

    Erforderliche Unterlagen
    Ausdruck des Formulars und Papierkopien
    Unterschriftserfordernis
    Eigenhändige Unterschrift auf dem Originalformular
    Nachweisbarkeit
    Postbeleg (z. B. Einwurfeinschreiben) erforderlich
    ·Online-Portal des BundeslandsPostalischer Schriftweg
    Erforderliche UnterlagenDigitale Scans aller BefundberichteAusdruck des Formulars und Papierkopien
    UnterschriftserfordernisJe nach Land digital oder Druckbogen mit eigenhändiger UnterschriftEigenhändige Unterschrift auf dem Originalformular
    NachweisbarkeitElektronische Eingangsbestätigung im PortalPostbeleg (z. B. Einwurfeinschreiben) erforderlich

    Zu tun

    • Schlagen Sie Ihren Wohnort im amtlichen Ortsverzeichnis nach und notieren Sie Anschrift und Kontaktdaten der zuständigen Dienststelle.

    • Rufen Sie das Portal Ihrer Landesbehörde auf und klären Sie, ob für Ihren Wohnsitz ein reiner Online-Antrag, ein Hybridverfahren mit Nachsendung der Unterschrift oder das Ausfüllen des Papierformulars vorgeschrieben ist.

    • Laden Sie das für Ihr Bundesland gültige Formular für den Erstantrag herunter, falls Sie den Postweg wählen oder ein unterschriebenes Beiblatt nachreichen müssen.

    Zu notieren

    Offizieller Name und Dienststelle der für Ihren Wohnort zuständigen Versorgungsbehörde

    Gewählter Übermittlungsweg für den Erstantrag