Erbschein beantragen und die Erbfolge nachweisbar machen
Am Ende liegt ein erteilter und geprüfter Erbschein vor, der als Erbnachweis gegenüber Kreditinstituten, Versicherern, dem Grundbuchamt oder sonstigen Stellen verwendet werden kann. War kein Erbschein nötig, existiert stattdessen ein Beleg, warum der vorhandene Erbnachweis genügt.

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Für wen es ist
Für Erbinnen und Erben in Deutschland, deren Erbrecht gegenüber Bank, Grundbuchamt oder anderen Stellen nicht anders nachweisbar ist – typischerweise in gesetzlicher Erbfolge oder bei einem nur handschriftlichen Testament, auch bei mehreren Miterben.
Über diese Anleitung
Dieser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch das Erbscheinsverfahren in Deutschland: von der Prüfung, ob ein vorhandenes Testament oder ein Erbvertrag den Erbnachweis bereits erbringt, über Ausschlagungsfrist, zuständiges Nachlassgericht und Erbfolge bis zum vollständigen Antrag mit eidesstattlicher Versicherung. Auf dem Weg entstehen geordnete Unterlagen wie eine Urkundenliste, eine Nachlasswertrechnung und ein Antragsblatt nach § 352 FamFG, damit das Gericht nicht nachfordern muss. Danach wird gezeigt, wie die gerichtliche Prüfung begleitet wird und wie der erteilte Erbschein bei den verlangenden Stellen vorgelegt wird. Nicht behandelt werden die Erbschaftsteuererklärung, die Verteilung des Nachlasses unter den Erben und Erbrechtsstreitigkeiten.
Was du tun wirst, Schritt für SchrittKostenlose Vorschau
Offen ist nur eine Kostprobe: 4 von 21 Schritten kannst du vollständig lesen. Der Rest wird beim Kauf freigeschaltet.
Phase 1: Prüfen, ob ein Erbschein wirklich gebraucht wird
4 SchrittePhase 2: Zuständigkeit und Erbfolge festlegen
3 SchrittePhase 3: Urkunden beschaffen und Nachlasswert berechnen
4 SchrittePhase 4: Antrag stellen und eidesstattlich versichern
3 SchrittePhase 5: Verfahren überwachen und Nachforderungen bedienen
3 SchrittePhase 6: Erbschein erhalten und verwenden
4 Schritte
Details
Was du vorher brauchst
Der Erbfall ist eingetreten, und die Sterbeurkunde liegt vor oder ist beim Standesamt beschaffbar. Zugang zu den persönlichen Unterlagen des Erblassers sowie Kenntnis der Familiensituation sind nötig, ebenso Bereitschaft zu einem persönlichen Termin beim Gericht oder Notariat.





