Erbschein beantragen und die Erbfolge nachweisbar machen

  1. Verfügungen von Todes wegen zusammensuchen
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    Gesucht sind alle letztwilligen Verfügungen des Erblassers: handschriftliches Testament, notariell beurkundetes Testament und Erbvertrag – dazu etwaige Eröffnungsunterlagen des Nachlassgerichts wie Eröffnungshinweis oder Niederschrift.

    Durchsuche in dieser Reihenfolge:

    • Papiere im Haushalt: Schreibtisch, Aktenschrank, Post vom Nachlassgericht
    • Private Verwahrung: Haussafe, Tresor, Bankschließfach (über die Bank erfragen)
    • Beurkundende Personen: Hausnotar, Anwalt oder Steuerberater der Urkunde
    • Das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt, falls dort etwas amtlich verwahrt war

    Notiere je Fund drei Angaben auf einer Liste: Dokument mit Datum, Verwahrungsart (amtlich verwahrt, privat aufgefunden, unbekannt) und Fundort. Auch ein leerer Ausgang wird eingetragen – „keine Verfügung gefunden“ ist ein Ergebnis, das die späteren Antragsangaben stützt.