Entschädigung für eine Bahnverspätung vollständig einfordern
Du rekonstruierst die tatsächliche Reise, sicherst Ticket- und Verspätungsnachweise und reichst deine Entschädigungs- und gegebenenfalls Aufwendungsforderung prüffähig ein. Bleibt die Antwort aus oder fällt sie unzureichend aus, eskalierst du über Widerspruch, kostenlose Schlichtung und Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt.

Kostenlose Vorschau: 4 von 26 Schritten
Arbeite sie in der echten Ausführungsansicht durch, genau wie ein Käufer. Kein Konto, keine Zahlung, nichts wird gespeichert.
3 kostenlose Freischaltungen pro Monat — für immer deins
Kein Konto nötig — nichts wird gespeichert.
In jeder Kopie enthalten
- Deine eigene Kopie — für immer
- Wird mit der Zeit besser — kostenlose Updates inklusive
- Nutze es im Web und mobil
- Lade einen Partner ein, es gemeinsam mit dir durchzugehen — ihr teilt denselben Fortschritt
- Mach es zu deinem — eine private Kopie, die du an deine Lage anpassen kannst
- Die Community der Anleitung — stell Fragen, erhalte Ergänzungen und sieh, wie andere Käufer sie verbessern, direkt beim Schritt
Für wen es ist
Du bist Bahnreisende oder Bahnreisender in Deutschland nach einer erheblichen Verspätung ab 60 Minuten am Zielort, einem Zugausfall oder einem Reiseabbruch und willst Entschädigung, Fahrpreisrückerstattung oder erstattete Zusatzkosten einfordern – auch wenn dein erster Antrag abgelehnt oder zu niedrig bezahlt wurde.
Über diese Anleitung
Du rekonstruierst die tatsächliche Reise, sicherst Ticket- und Verspätungsnachweise und reichst deine Entschädigung sowie gegebenenfalls Fahrpreiserstattung und Aufwendungen prüffähig beim zuständigen Eisenbahnunternehmen ein. Der Ablauf gilt für Bahnreisen in Deutschland nach mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielort, einem Zugausfall oder einem Reiseabbruch. Du endest mit gesicherter Vorgangsnummer, postenweise geprüfter Zahlung oder einem laufenden Rechtsbehelf über Mahnung, Widerspruch, kostenlose Schlichtung und Aufsichtsbeschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt. Belege sammeln und den Antrag ausfüllen erledigst du in einer oder wenigen Sitzungen; gesetzliche Antwortfristen und eine mögliche Eskalation ziehen sich über Wochen bis Monate.
Deckt 6 Situationen ab
Was liegt nach Ablauf der Wartezeit vor?
Was liegt nach der Nachreichung vor?
Deckt Zahlung oder Bescheid deine postenweise Forderung?
Wie fällt die Widerspruchsantwort aus?
Ist die Schlichtung nach der Verfahrensordnung zulässig?
Wie endet die Schlichtung?
Das Playbook fragt dich unterwegs und zeigt dir nur die Schritte, die auf dich zutreffen.
Was du tun wirst, Schritt für SchrittKostenlose Vorschau
Offen ist nur eine Kostprobe: 4 von 26 Schritten kannst du vollständig lesen. Der Rest wird beim Kauf freigeschaltet.
Phase 1: Stelle Vertrag und Reise fest
6 SchrittePhase 2: Bestimme den Anspruch und vervollständige die Akte
4 SchrittePhase 3: Reiche den Antrag ein
3 SchrittePhase 4: Warte auf die erste Antwort und prüfe sie
5 SchrittePhase 5: Mahne und lege Widerspruch ein
3 SchrittePhase 6: Schlichte und beschwere dich bei der Aufsicht
4 SchrittePhase 7: Schließe den Fall
1 Schritt
Details
Was du vorher brauchst
Du hast die Fahrkarte oder den Buchungsbeleg der betroffenen Reise und die Belege des Störungstags zu Ersatzfahrt, Betreuung, Hotel oder Verpflegung. Für den digitalen DB-Weg brauchst du die Auftragsnummer der Buchung.
Tags
Häufige Fragen
Glossar
- Auftragsnummer
- Nummer der Buchung, die auf Bestätigung oder im Kundenkonto steht. Bei einer digital gebuchten DB-Fahrkarte hat sie zwölf Stellen und wird zusammen mit dem Nachnamen der reisenden Person für den Onlineantrag gebraucht.
- ausgebendes Eisenbahnunternehmen
- Das Unternehmen, das die Fahrkarte ausgegeben hat und damit Vertragspartner dieser Fahrkarte ist. Den ersten Antrag bearbeitet grundsätzlich dieses Unternehmen, auch wenn ein anderes den Zug gefahren oder die Fahrkarte nur verkauft hat.
- ausführendes Eisenbahnunternehmen
- Das Unternehmen, das den verspäteten, ausgefallenen oder verpassten Zug tatsächlich betrieben hat. Es steht selten fett auf der Fahrkarte und wird über die Zugnummer in den Zugdetails der Reiseauskunft ermittelt; ihm gegenüber werden Wahl am Störungstag und Betreuung verlangt.
- Betreuungsleistungen
- Leistungen während einer stockenden Reise: Mahlzeiten und Erfrischungen sowie, wenn die Nacht nicht am Ziel oder in einem gestellten Ersatzzug verbracht werden kann, Unterkunft und Transfer zwischen Bahnhof und Unterkunft. Sie werden vor Ort beim ausführenden Eisenbahnunternehmen angefordert und mit Bon oder schriftlicher Bestätigung belegt, auch bei Verweigerung.
- Schienenersatzverkehr
- Ersatzbeförderung, die das ausführende Eisenbahnunternehmen statt des ausgefallenen oder gestörten Zugs anbietet. Sie zählt zur Weiterbeförderung und gehört zeilenweise in den tatsächlichen Reiseverlauf.
- 100-Minuten-Regel
- Frist von 100 Minuten ab der planmäßigen Abfahrt des verspäteten oder ausgefallenen Zuges oder des deshalb verpassten Anschlusses. Wird bis dahin keine Umleitungs- oder Weiterbeförderungsoption mitgeteilt, darf selbst ein Vertrag mit Bahn, Reisebus oder Bus geschlossen werden; für ein Taxi gilt diese Regel nicht automatisch.
- IRIS
- Quelle für Zeitstempel zu Verspätung oder Ausfall, solange die Echtzeitlage noch in den Systemen steht. Ein Screenshot oder Foto mit Datum, Zugnummer und Uhrzeit dient zusammen mit Reiseauskunft, Zugradar oder einer Bestätigung des ausführenden Unternehmens als Nachweis des Ist-Verlaufs.
- Verordnung (EU) 2021/782
- Europäische Verordnung zu Fahrgastrechten, deren Wortlaut Ausschlusstatbestände sowie Auszahlungs- und Bearbeitungsfristen enthält. Anspruch, Erstattbarkeit von Posten und Fristen werden an diesem Text und am nationalen Verfahren gemessen, nicht aus dem Gedächtnis.








