Wohngeld berechnen und vollständig beantragen

  1. Wohngeldart festlegen und Ausschlussgründe prüfen
    20 min

    Wohngeld wird in zwei unterschiedlichen Formen geleistet: Für Mietwohnungen und vergleichbaren Wohnraum erhalten Sie Wohngeld als Mietzuschuss; wenn Sie im eigenen Heim, in einer Eigentumswohnung oder einer vergleichbaren eigenen Wohnstätte leben, beantragen Sie Lastenzuschuss. Die Entscheidung richtet sich nach dem rechtlichen Status des bewohnten Raums, nicht nach alleinigem Eigentumsbesitz: Wer Eigentümer einer Immobilie ist, diese jedoch vermietet und selbst eine fremde Wohnung mietet, beantragt für das Mietverhältnis Mietzuschuss.

    Prüfen Sie vorab zwingend, ob Haushaltsmitglieder von der Leistung ausgeschlossen sind. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht grundsätzlich nicht, wenn die Unterkunftskosten bereits durch vorrangige Transferleistungen gedeckt werden – hierzu zählen insbesondere das Bürgergeld nach dem SGB II, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Für Studierende und Auszubildende gilt eine Sonderregelung: Alleinlebende Studierende und Auszubildende sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn ihnen dem Grunde nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld oder MobiPro-EU zusteht – und zwar selbst dann, wenn die Leistung wegen des elterlichen Einkommens rechnerisch null Euro beträgt oder tatsächlich nichts ausgezahlt wird. Lebt in dem Haushalt jedoch mindestens eine Person, die dem Grunde nach keinen BAföG- oder BAB-Anspruch besitzt (etwa ein erwerbstätiger Partner oder ein Kind), ist nicht der gesamte Haushalt ausgeschlossen.

    Welche Art von Wohngeld beantragen Sie?
    Abgrenzung der Wohngeldarten
    ·MietzuschussLastenzuschuss
    ZielgruppeMieter, Untermieter, HeimbewohnerSelbst nutzende Eigentümer (Eigenheim, Eigentumswohnung)
    BerechnungsbasisBruttokaltmiete ohne HeizkostenKapitaldienst (Zins und Tilgung) sowie Bewirtschaftungskosten
    Maßgebliches FormularAntrag auf MietzuschussAntrag auf Lastenzuschuss

    Zu tun

    • Mietzuschuss für Miete, Untermiete oder Heimunterkunft; Lastenzuschuss ausschließlich bei selbst genutztem Wohneigentum festlegen

    • Ausschließen, dass Bürgergeld, Grundsicherung nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen die Unterkunftskosten bereits decken

    • Bei der Ausbildungsstätte oder dem BAföG-Amt verbindlich klären, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht; bei alleinigem BAföG-/BAB-Haushalt greift der Ausschluss

    • Leben Personen mit und ohne Transferleistungsanspruch zusammen, bei der Behördennummer 115 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) oder dem BMWSB-Infotelefon unter 030 20179050 die Antragsberechtigung des Haushalts erfragen