Ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen

  1. Bestimme deinen Referenzberuf und den rechtlichen Rahmen
    45 min

    Ein ausländischer Bildungsabschluss wird in Deutschland niemals abstrakt anerkannt. Das Anerkennungsverfahren prüft stets, ob sich deine ausländischen Ausbildungsinhalte oder die Ausbildungsdauer wesentlich von den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten des entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweises unterscheiden. Daher musst du zuerst die exakte Bezeichnung des deutschen Referenzberufs bestimmen.

    Öffne den Anerkennungs-Finder auf dem amtlichen Portal „Anerkennung in Deutschland“. Gib dort die Berufsbezeichnung ein, die deiner erlernten Tätigkeit im deutschen Berufsbildungssystem am nächsten kommt. Orientiere dich dabei nicht allein am Wortlaut deines ausländischen Diploms, sondern an den tatsächlich absolvierten Fachinhalten, Fächerschwerpunkten und der Dauer deiner Ausbildung.

    Anschließend prüfst du den Reglementierungsstatus deines Referenzberufs in der Datenbank BERUFENET oder direkt im Profil des Anerkennungs-Finders. Nach § 3 Abs. 5 BQFG sind Berufe reglementiert, wenn die Aufnahme oder Ausübung der Tätigkeit durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist – insbesondere auch das Führen einer geschützten Berufsbezeichnung.

    Rechtsfolgen der Reglementierung

    Reglementierter Beruf (z. B. Ärztin, Pflegefachkraft, Lehrkraft)

    Rechtliche Ausübungspflicht
    Ohne formale staatliche Anerkennung oder Berufszulassung darfst du nicht in diesem Beruf arbeiten.
    Ziel des Verfahrens
    Staatliche Berufszulassung (z. B. Approbation, staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung).
    Alternative Wege
    Keine; das Antragsverfahren ist vor Arbeitsaufnahme zwingend vorgeschrieben.

    Nicht reglementierter Beruf (z. B. Fachinformatiker, Bürokaufmann, Mechatroniker)

    Rechtliche Ausübungspflicht
    Der Berufszugang ist frei; du darfst dich auch ohne formalen Bescheid bewerben.
    Ziel des Verfahrens
    Feststellung der Gleichwertigkeit nach BQFG zur besseren Einstufung auf dem Arbeitsmarkt.
    Alternative Wege
    Bei akademischen Abschlüssen ohne Berufsschutz: Zeugnisbewertung durch die ZAB (Kosten: 208 EUR, Dauer: 3 Monate).
    ·Reglementierter Beruf (z. B. Ärztin, Pflegefachkraft, Lehrkraft)Nicht reglementierter Beruf (z. B. Fachinformatiker, Bürokaufmann, Mechatroniker)
    Rechtliche AusübungspflichtOhne formale staatliche Anerkennung oder Berufszulassung darfst du nicht in diesem Beruf arbeiten.Der Berufszugang ist frei; du darfst dich auch ohne formalen Bescheid bewerben.
    Ziel des VerfahrensStaatliche Berufszulassung (z. B. Approbation, staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung).Feststellung der Gleichwertigkeit nach BQFG zur besseren Einstufung auf dem Arbeitsmarkt.
    Alternative WegeKeine; das Antragsverfahren ist vor Arbeitsaufnahme zwingend vorgeschrieben.Bei akademischen Abschlüssen ohne Berufsschutz: Zeugnisbewertung durch die ZAB (Kosten: 208 EUR, Dauer: 3 Monate).
    Handelt es sich bei deinem deutschen Referenzberuf um einen reglementierten Beruf?

    Zu tun

    • Gleiche Ausbildungsdauer und vermittelte Fachgebiete deines Abschlusses mit den Profilen im Portal ab

    • Prüfe in BERUFENET oder im Anerkennungs-Finder, ob die Berufsausübung an eine staatliche Erlaubnis gebunden ist (§ 3 Abs. 5 BQFG)

    • Entscheide anhand des Reglementierungsstatus über die zwingende Notwendigkeit der staatlichen Anerkennung

    Die offizielle Berufsbezeichnung des im Anerkennungs-Finder ermittelten deutschen Vergleichsberufs