- Fälligkeit jedes offenen Zeitraums feststellen20 min
Gesetzlich ist Vergütung nach § 614 BGB erst nach Leistung der Dienste fällig – bei monatlichem Lohn also nach Ablauf des Monats. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dürfen aber einen konkreten Zahlungstermin bestimmen, etwa „am letzten Bankarbeitstag des Monats“ oder „am 15. des Folgemonats“. Dieser vertragliche Termin geht vor und wird zum Stichtag für Verzug, Ausschlussfrist und Verjährungsbeginn.
So baust du die Fälligkeitsnotiz auf
Lege eine einfache Tabelle an, je offener Monat eine Zeile:
Abrechnungszeitraum Fälligkeitsdatum Quelle März 31.03. Vertrag Abs. 4 | April | 30.04. | Tarifvertrag § 3 |
Ohne jede Klausel gilt § 614 BGB: fällig mit Ablauf des jeweiligen Monats.
