Beistandschaft einrichten und Kindesunterhalt titulieren lassen

  1. Vaterschaftsstatus klären
    20 min

    Die rechtliche Vaterschaft steht nicht automatisch fest – biologische Abstammung allein genügt nicht. Sie besteht nur mit einem dieser Nachweise:

    • Vaterschaftsanerkennungsurkunde, beurkundet vom Jugendamt oder Notar
    • Heiratsurkunde, wenn du bei der Geburt des Kindes mit dem Vater verheiratet warst
    • Gerichtlicher Beschluss, der die Vaterschaft feststellt

    Daraus folgt die Entscheidungsregel: Liegt ein Nachweis vor, kann der Beistandsauftrag direkt auf die Unterhaltsgeltendmachung beschränkt werden. Fehlt jeder Nachweis, muss der Auftrag ausdrücklich auch die Feststellung der Vaterschaft einschließen – sonst kann später kein Unterhaltstitel entstehen.

    Bevor du „kein Nachweis“ notierst, suche an diesen Stellen:

    • Eigene Dokumentenablage und die Papiere des Kindes
    • Standesamt am Geburtsort – es nennt dir den Vatereintrag im Geburtenregister
    • Jugendamt, falls dort jemals eine Anerkennung beurkundet wurde

    Vermerke zu jedem Fund: Art der Urkunde, wo sie liegt, wann sie ausgestellt wurde. Diese Details beschleunigen später den Antrag erheblich.