Beistandschaft einrichten und Kindesunterhalt titulieren lassen

  1. Prüfe deine Antragsberechtigung und den Vaterschaftsstatus
    25 min

    Eine Beistandschaft beim Jugendamt bietet dir kostenfreie behördliche Unterstützung, setzt jedoch präzise gesetzliche Voraussetzungen voraus. Bevor du Unterlagen zusammenstellst oder Formulare ausfüllst, prüfst du dein persönliches Antragsrecht und den Abstammungsstatus deines Kindes.

    Wer den Antrag stellen darf: Den Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft kann jeder Elternteil stellen, dem für den angestrebten Aufgabenkreis die alleinige elterliche Sorge zusteht. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, ist ausschließlich derjenige Elternteil antragsberechtigt, in dessen Obhut sich das minderjährige Kind befindet – also bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und im Alltag betreut wird. Deine elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft in keiner Weise eingeschränkt.

    Antragstellung vor der Geburt: Lebst du als werdende Mutter vor der Geburt deines Kindes und ist die Vaterschaft noch nicht anerkannt, musst du nicht bis zum Entbindungstermin warten: Nach § 1713 Abs. 2 BGB kannst du den Antrag bereits während der Schwangerschaft stellen. Die Beistandschaft tritt mit Zugang des Antrags beim Jugendamt ein und kann bereits vorgeburtlich die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft oder die spätere Unterhaltsfestsetzung vorbereiten.

    Der rechtliche Vaterschaftsstatus: Biologische Abstammung begründet rechtlich noch keine Unterhaltspflicht. Nach § 1592 BGB ist der Vater eines Kindes nur der Mann, der:

    1. zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
    2. die Vaterschaft wirksam anerkannt hat (was nach § 1597 BGB der öffentlichen Beurkundung bedarf und deiner förmlichen Zustimmung bedarf), oder
    3. dessen Vaterschaft durch das Familiengericht rechtskräftig festgestellt wurde.

    Liegt kein solches Dokument vor, muss das Jugendamt im gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren zunächst die Vaterschaft klären.

    Steht die rechtliche Vaterschaft für dein Kind bereits urkundlich fest?
    Aufgabenkreis nach § 1712 BGB
    Ungeklärt (kein Nachweis)Feststellung der Vaterschaft UND Geltendmachung von KindesunterhaltBeistand fordert den Mann zur Anerkennung auf, leitet bei Verweigerung das gerichtliche Abstammungsverfahren ein und fordert zeitgleich Unterhalt
    Urkundlich festgestelltBeschränkt auf Geltendmachung von KindesunterhaltBeistand fordert unverzüglich Auskunft über Einkommen und Vermögen an und tituliert den Barunterhalt

    Zu tun

    • Prüfe, ob du allein sorgeberechtigt bist oder das minderjährige Kind bei gemeinsamer Sorge in deiner Obhut lebt

    • Prüfe deine Unterlagen auf eine Heiratsurkunde zur Geburt, eine beurkundete Vaterschaftsanerkennung samt Zustimmung oder einen familiengerichtlichen Feststellungsbeschluss

    • Wähle bei ungeklärter Abstammung beide Aufgabenkreise (Vaterschaft und Unterhalt) und bei nachgewiesener Vaterschaft nur die Unterhaltsgeltendmachung