- Vaterschaftsstatus klären20 min
Die rechtliche Vaterschaft steht nicht automatisch fest – biologische Abstammung allein genügt nicht. Sie besteht nur mit einem dieser Nachweise:
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde, beurkundet vom Jugendamt oder Notar
- Heiratsurkunde, wenn du bei der Geburt des Kindes mit dem Vater verheiratet warst
- Gerichtlicher Beschluss, der die Vaterschaft feststellt
Daraus folgt die Entscheidungsregel: Liegt ein Nachweis vor, kann der Beistandsauftrag direkt auf die Unterhaltsgeltendmachung beschränkt werden. Fehlt jeder Nachweis, muss der Auftrag ausdrücklich auch die Feststellung der Vaterschaft einschließen – sonst kann später kein Unterhaltstitel entstehen.
Bevor du „kein Nachweis“ notierst, suche an diesen Stellen:
- Eigene Dokumentenablage und die Papiere des Kindes
- Standesamt am Geburtsort – es nennt dir den Vatereintrag im Geburtenregister
- Jugendamt, falls dort jemals eine Anerkennung beurkundet wurde
Vermerke zu jedem Fund: Art der Urkunde, wo sie liegt, wann sie ausgestellt wurde. Diese Details beschleunigen später den Antrag erheblich.
