Beistandschaft einrichten und Kindesunterhalt titulieren lassen
Du hast beim Jugendamt eine Beistandschaft für dein Kind beantragt und begleitest den Beistand bis zu einem vollstreckbaren Unterhaltstitel – durch beurkundete Einigung oder notfalls gerichtliches Verfahren – und weißt, wie du Zahlungen überwachst und bei Ausfall die Zwangsvollstreckung veranlasst.

Kostenlose Vorschau: 4 von 24 Schritten
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Für wen es ist
Alleinerziehende in Deutschland, deren minderjähriges Kind bei ihnen lebt, die Kindesunterhalt ohne private Anwaltsbeauftragung verbindlich titulieren möchten – auch schon vor der Geburt, wenn die Vaterschaft noch nicht festgestellt ist
Über diese Anleitung
Diese Anleitung führt Alleinerziehende Schritt für Schritt durch das behördliche Verfahren: vom Prüfen der Voraussetzungen über den schriftlichen Antrag auf Beistandschaft beim örtlich zuständigen Jugendamt bis zur vollstreckbaren Urkunde über den Kindesunterhalt. Die Beistandschaft ist gebührenfrei und ersetzt die private Anwaltsbeauftragung; der Beistand fordert Einkommensauskünfte ein, berechnet den Unterhalt, versucht eine Einigung, lässt diese beurkunden oder vertritt das Kind vor dem Familiengericht. Der Weg verlangt eigene Organisation: Unterlagen sammeln, Fristen notieren und mit dem Beistand im Gespräch bleiben. Nicht abgedeckt sind Auslandsunterhalt, laufende Scheidungsverfahren mit anwaltlicher Regelung sowie die Änderung bereits bestehender Titel.
Was du tun wirst, Schritt für SchrittKostenlose Vorschau
Offen ist nur eine Kostprobe: 4 von 24 Schritten kannst du vollständig lesen. Der Rest wird beim Kauf freigeschaltet.
Phase 1: Voraussetzungen klären und Jugendamt ermitteln
5 SchrittePhase 2: Unterlagen und Zahlen vorbereiten
5 SchrittePhase 3: Antrag stellen und Beistandschaft begründen
4 SchrittePhase 4: Auskunft, Berechnung und Einigungsversuch begleiten
5 SchrittePhase 5: Titel sichern und Zahlungen überwachen
5 Schritte
Details
Was du vorher brauchst
Das Kind ist minderjährig und lebt in Deutschland. Bei alleiniger Sorge bist du antragsberechtigt; bei gemeinsamer Sorge muss sich das Kind in deiner Obhut befinden. Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes und nach Möglichkeit Nachweise zur Vaterschaft sowie zum bisherigen Zahlverhalten des anderen Elternteils liegen vor.





