Beistandschaft einrichten und Kindesunterhalt titulieren lassen
Du hast beim Jugendamt eine Beistandschaft für dein Kind beantragt und begleitest den Beistand bis zu einem vollstreckbaren Unterhaltstitel – durch beurkundete Einigung oder notfalls gerichtliches Verfahren – und weißt, wie du Zahlungen überwachst und bei Ausfall die Zwangsvollstreckung veranlasst.

Kostenlose Vorschau: 3 von 18 Schritten
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Für wen es ist
Alleinerziehende Elternteile in Deutschland, deren minderjähriges Kind im eigenen Haushalt lebt und die Kindesunterhalt ohne eigene Anwaltskosten verbindlich festsetzen lassen wollen.
Über diese Anleitung
Dieser Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch die Beantragung einer kostenfreien Beistandschaft beim Jugendamt zur rechtssicheren Titulierung des Kindesunterhalts. Er richtet sich an alleinerziehende Elternteile, die den Barunterhalt für ihr Kind verbindlich festschreiben lassen möchten – von der Vorbereitung der Antragsmappe über die Vaterschaftsklärung bis zum vollstreckbaren Titel. Am Ende hältst du eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde oder einen gerichtlichen Unterhaltsbeschluss im Original in den Händen und verfügst über ein klares System zur Überwachung der monatlichen Zahlungen und Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Das Verfahren dauert bei freiwilliger Beurkundung meist zwei bis vier Monate und bei gerichtlicher Durchsetzung sechs bis zwölf Monate.
Deckt 2 Situationen ab
Steht die rechtliche Vaterschaft für dein Kind bereits urkundlich fest?
Wie reagiert der unterhaltspflichtige Elternteil auf die Zahlungsaufforderung?
Das Playbook fragt dich unterwegs und zeigt dir nur die Schritte, die auf dich zutreffen.
Was du tun wirst, Schritt für SchrittKostenlose Vorschau
Offen ist nur eine Kostprobe: 3 von 18 Schritten kannst du vollständig lesen. Der Rest wird beim Kauf freigeschaltet.
Phase 1: Antragsvoraussetzungen klären und Belegmappe anlegen
4 SchrittePhase 2: Beistandschaft einrichten und Aktenzeichen sichern
3 SchrittePhase 3: Vaterschaft klären und Unterhaltsanspruch berechnen
4 SchrittePhase 4: Vollstreckbaren Unterhaltstitel erwirken und sichern
3 SchrittePhase 5: Zahlungen überwachen, Behörden abstimmen und vollstrecken
4 Schritte
Details
Was du vorher brauchst
Dein minderjähriges Kind lebt in deiner Obhut in Deutschland und der barunterhaltspflichtige Elternteil lebt nicht mit euch im gemeinsamen Haushalt.
Tags
Häufige Fragen
Glossar
- Unterhaltsvorschuss
- Eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder unzureichenden Barunterhalt zahlt. Mit der Auszahlung geht der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des geleisteten Betrags kraft Gesetzes auf das Bundesland über.
- Negativbescheinigung
- Eine behördliche Bescheinigung des Jugendamts, die bestätigt, dass für ein Kind keine gemeinsamen Sorgeerklärungen der Eltern vorliegen. Sie dient einer nicht verheirateten Mutter gegenüber Behörden und Banken als Nachweis über die alleinige elterliche Sorge.
- Urkundsperson
- Eine beim Jugendamt tätige Fachkraft, die gesetzlich zur förmlichen öffentlichen Beurkundung von familienrechtlichen Erklärungen ermächtigt ist. Sie nimmt Erklärungen wie Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungen oder Unterhaltsverpflichtungen gebührenfrei auf.
- Düsseldorfer Tabelle
- Eine bundesweit anerkannte Richtlinie der Oberlandesgerichte zur Bemessung des monatlichen Kindesunterhalts. Sie staffelt den Unterhaltsbedarf tabellarisch nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes.
- Jugendamtsurkunde
- Ein von der Urkundsperson des Jugendamts kostenfrei errichtetes Dokument, in dem ein Unterhaltspflichtiger seine Zahlungspflicht verbindlich anerkennt. Bei entsprechender Vollstreckungsklausel dient sie als rechtlicher Titel zur Durchsetzung von Zahlungen.
- Unterwerfungsklausel
- Eine förmliche Klausel in einer Urkunde, mit der sich der Unterhaltspflichtige bei Nichtzahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen unterwirft. Sie ist Voraussetzung dafür, dass bei Zahlungsrückständen ohne vorheriges Gerichtsverfahren direkt vollstreckt werden darf.
- vollstreckbare Ausfertigung
- Die mit einem Dienstsiegel und einem Vollstreckungsvermerk versehene amtliche Ausfertigung eines Titels oder Gerichtsbeschlusses. Sie wird in der Regel nur einmal erteilt und muss Vollstreckungsorganen im Original vorgelegt werden, um Pfändungen durchzuführen.
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts, der Geldforderungen eines Schuldners gegenüber Dritten pfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überweist. Im Unterhaltsrecht dient er typischerweise dazu, ausstehenden Unterhalt direkt beim Arbeitgeber oder von Bankkonten einzuziehen.





