Passenden Bildungsurlaub finden und korrekt beantragen

  1. Bestimme dein maßgebliches Bundesland und die Rechtsgrundlage
    15 min

    Welche Regelungen für deinen Anspruch gelten, richtet sich nach dem Landesrecht an deinem tatsächlichen Arbeitsort und nicht nach deinem Wohnsitz oder dem Hauptsitz deines Unternehmens. Bei mehreren Arbeitsorten oder mobiler Arbeit im Homeoffice entscheidet der Ort, an dem der tatsächliche Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit liegt.

    Rechtsgrundlage nach Beschäftigungsstatus und Bundesland:

    Rechtsgrundlage für den Freistellungsanspruch

    Regulär Beschäftigte (14 Bundesländer)

    Gesetzliche Grundlage
    Landes-Weiterbildungs- oder Bildungszeitgesetz des Arbeitsorts
    Anspruchsumfang
    Typischerweise 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (Saarland: 6 Tage)
    Wartezeit / Turnus
    Landesgesetzlich geregelt

    Beschäftigte in Bayern

    Gesetzliche Grundlage
    Kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch
    Anspruchsumfang
    Nur über Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Individualabsprache
    Wartezeit / Turnus
    Keine gesetzliche Vorgabe

    Beschäftigte in Sachsen

    Gesetzliche Grundlage
    Gesetzlicher Anspruch auf Qualifizierungszeit erst ab 1. Januar 2027
    Anspruchsumfang
    3 bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr ab 2027
    Wartezeit / Turnus
    Ab 2027 landesgesetzlich geregelt

    Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte

    Gesetzliche Grundlage
    § 9 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) des Bundes
    Anspruchsumfang
    Bis zu 5 Arbeitstage für Fortbildung, bis zu 10 für staatspolitische Bildung
    Wartezeit / Turnus
    Weiterer Sonderurlaub nach Abs. 2 frühestens 2 Jahre nach Ende des letzten
    ·Regulär Beschäftigte (14 Bundesländer)Beschäftigte in BayernBeschäftigte in SachsenBundesbeamtinnen und Bundesbeamte
    Gesetzliche GrundlageLandes-Weiterbildungs- oder Bildungszeitgesetz des ArbeitsortsKein allgemeiner gesetzlicher AnspruchGesetzlicher Anspruch auf Qualifizierungszeit erst ab 1. Januar 2027§ 9 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) des Bundes
    AnspruchsumfangTypischerweise 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (Saarland: 6 Tage)Nur über Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Individualabsprache3 bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr ab 2027Bis zu 5 Arbeitstage für Fortbildung, bis zu 10 für staatspolitische Bildung
    Wartezeit / TurnusLandesgesetzlich geregeltKeine gesetzliche VorgabeAb 2027 landesgesetzlich geregeltWeiterer Sonderurlaub nach Abs. 2 frühestens 2 Jahre nach Ende des letzten

    Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte greift kein Landesrecht, sondern § 9 SUrlV. Diese Vorschrift sieht je Kalenderjahr bis zu 5 Arbeitstage bezahlten Sonderurlaub für berufliche Aus- und Fortbildungen vor; für förderungswürdige staatspolitische Bildungsveranstaltungen sind bis zu 10 Arbeitstage vorgesehen. Ein weiterer Sonderurlaub für staatspolitische Veranstaltungen darf frühestens 2 Jahre nach Beendigung des letzten Sonderurlaubs nach Absatz 2 gewährt werden.

    Liegt dein Arbeitsplatz in Bayern, besteht Stand Oktober 2026 kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Freistellungsansprüche können sich dort ausschließlich aus Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers ergeben. In Sachsen gibt es bis Ende 2026 ebenfalls keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch; das Land führt erst zum 1. Januar 2027 einen Anspruch auf drei bezahlte Freistellungstage pro Kalenderjahr für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung ein.

    Zu tun

    • Prüfe deinen Arbeitsvertrag sowie deinen tatsächlichen Schwerpunkt bei mobiler Arbeit oder mehreren Standorten

    • Frage deine Personalabteilung, welcher Betriebsstätte dein Arbeitsverhältnis formell zugeordnet ist, falls der Schwerpunkt wechselt

    • Frage Betriebsrat oder Personalabteilung nach Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zur Weiterbildungsfreistellung, da kein Landesgesetz greift

    • Bestimme, ob dein Landesgesetz oder als Bundesbeamtin bzw. Bundesbeamter die Sonderurlaubsverordnung greift

    Trage das Bundesland ein, in dem der tatsächliche Schwerpunkt deiner Arbeit liegt