- Bestimme dein maßgebliches Bundesland und die Rechtsgrundlage15 min
Welche Regelungen für deinen Anspruch gelten, richtet sich nach dem Landesrecht an deinem tatsächlichen Arbeitsort und nicht nach deinem Wohnsitz oder dem Hauptsitz deines Unternehmens. Bei mehreren Arbeitsorten oder mobiler Arbeit im Homeoffice entscheidet der Ort, an dem der tatsächliche Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit liegt.
Rechtsgrundlage nach Beschäftigungsstatus und Bundesland:
Rechtsgrundlage für den Freistellungsanspruch · Regulär Beschäftigte (14 Bundesländer) Beschäftigte in Bayern Beschäftigte in Sachsen Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte Gesetzliche Grundlage Landes-Weiterbildungs- oder Bildungszeitgesetz des Arbeitsorts Kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch Gesetzlicher Anspruch auf Qualifizierungszeit erst ab 1. Januar 2027 § 9 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) des Bundes Anspruchsumfang Typischerweise 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (Saarland: 6 Tage) Nur über Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Individualabsprache 3 bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr ab 2027 Bis zu 5 Arbeitstage für Fortbildung, bis zu 10 für staatspolitische Bildung Wartezeit / Turnus Landesgesetzlich geregelt Keine gesetzliche Vorgabe Ab 2027 landesgesetzlich geregelt Weiterer Sonderurlaub nach Abs. 2 frühestens 2 Jahre nach Ende des letzten Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte greift kein Landesrecht, sondern § 9 SUrlV. Diese Vorschrift sieht je Kalenderjahr bis zu 5 Arbeitstage bezahlten Sonderurlaub für berufliche Aus- und Fortbildungen vor; für förderungswürdige staatspolitische Bildungsveranstaltungen sind bis zu 10 Arbeitstage vorgesehen. Ein weiterer Sonderurlaub für staatspolitische Veranstaltungen darf frühestens 2 Jahre nach Beendigung des letzten Sonderurlaubs nach Absatz 2 gewährt werden.
Liegt dein Arbeitsplatz in Bayern, besteht Stand Oktober 2026 kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Freistellungsansprüche können sich dort ausschließlich aus Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers ergeben. In Sachsen gibt es bis Ende 2026 ebenfalls keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch; das Land führt erst zum 1. Januar 2027 einen Anspruch auf drei bezahlte Freistellungstage pro Kalenderjahr für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung ein.
Zu tun
Prüfe deinen Arbeitsvertrag sowie deinen tatsächlichen Schwerpunkt bei mobiler Arbeit oder mehreren Standorten
Frage deine Personalabteilung, welcher Betriebsstätte dein Arbeitsverhältnis formell zugeordnet ist, falls der Schwerpunkt wechselt
Frage Betriebsrat oder Personalabteilung nach Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zur Weiterbildungsfreistellung, da kein Landesgesetz greift
Bestimme, ob dein Landesgesetz oder als Bundesbeamtin bzw. Bundesbeamter die Sonderurlaubsverordnung greift
Trage das Bundesland ein, in dem der tatsächliche Schwerpunkt deiner Arbeit liegt