Passenden Bildungsurlaub finden und korrekt beantragen

  1. Tätigkeitsschwerpunkt und geltendes Bundesland feststellen
    15 min

    Welches Landesrecht gilt, entscheidet über alles Weitere: Anspruchstage, Wartezeit, Antragsfrist und Kursanerkennung sind je Bundesland unterschiedlich geregelt. Maßgeblich ist das Land des Tätigkeitsschwerpunkts – der Ort, an dem du überwiegend arbeitest. Nicht der Wohnsitz und nicht der Firmensitz.

    So findest du es heraus:

    • Öffne den Arbeitsvertrag und notiere den vereinbarten Tätigkeitsort.
    • Vergleiche damit den tatsächlichen Einsatzort der letzten Monate – bei mehreren Standorten zählt der Schwerpunkt.
    • Prüfe deine Rechtsstellung: Beschäftigte oder Auszubildende, Beamtin oder Beamter?
    • Trage Bundesland und Rechtsquelle in eine Notiz ein.

    Drei Sonderfälle ändern das Vorgehen:

    • Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte: Kein Landes-Bildungsurlaub, sondern Sonderurlaub nach § 9 SUrlV – bis zu 5 Arbeitstage Fortbildung je Kalenderjahr unter Fortzahlung der Besoldung, für staatspolitische Bildungsveranstaltungen bis zu 10 Arbeitstage. Einen weiteren solchen Sonderurlaub gibt es frühestens 2 Jahre nach dem Ende des letzten.
    • Bayern: Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch fehlt. Ohne Regel in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder freiwilliger Arbeitgebervereinbarung bleibt nur das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber.
    • Sachsen: Der neue Anspruch auf bezahlte Qualifizierungszeit entsteht erst zum 1. Januar 2027 – dann 3 Tage je Kalenderjahr. Davor greift dieser gesetzliche Anspruch nicht.