- Prüfe deine Grundvoraussetzungen und Betreuungsanteile30 min
Bevor du Unterlagen zusammenstellst oder Formulare anforderst, prüfst du, ob dein Fall die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für Unterhaltsvorschuss erfüllt. Das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) fängt fehlende oder unvollständige Zahlungen des anderen Elternteils als Ausfallleistung auf.
Die drei Grundbedingungen nach § 1 UhVorschG:
- Wohnen: Dein Kind lebt mit dir in Deutschland im Geltungsbereich des Gesetzes.
- Familienstand und Haushaltsführung: Du lebst mit deinem Kind zusammen und bist ledig, verwitwet, geschieden oder lebst von deinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt. Lebst du mit dem anderen Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, besteht kraft Gesetzes kein Anspruch.
- Unterhalt: Das Kind erhält vom anderen Elternteil keinen, keinen regelmäßigen oder weniger Unterhalt als den gesetzlichen Unterhaltsvorschussbetrag.
Ebenfalls gesetzlich ausgeschlossen ist die Leistung, wenn du dich weigerst, die zur Durchführung erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.
Betreuungsanteil bei getrennter Betreuung ermitteln: Lebt das Kind zeitweise auch beim anderen Elternteil, kommt es auf den genauen zeitlichen Betreuungsumfang an. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts giltst du nur dann als überwiegend allein erziehend, wenn dein tatsächlicher Betreuungsanteil mehr als 60 % beträgt. Beteiligt sich der andere Elternteil zu 40 % oder mehr an der Pflege und Erziehung des Kindes, liegt eine wesentliche Entlastung vor und der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist ausgeschlossen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Betreuungszeiten über einen repräsentativen Zeitraum.
Betreuungsmodelle und Anspruchsberechtigung · Residenzmodell (überwiegende Betreuung) Paritätisches Wechselmodell oder hohe Mitbetreuung Betreuungsanteil bei dir Mehr als 60 % der Tage und Nächte 60 % oder weniger der Tage und Nächte Betreuung durch anderen Elternteil Unter 40 % 40 % oder mehr Anspruch auf Unterhaltsvorschuss Grundvoraussetzung erfüllt Ausgeschlossen wegen wesentlicher Entlastung Konsequenz für den Antrag Antrag kann regulär gestellt werden Kein Unterhaltsvorschuss; zivilrechtlicher Barunterhalt zu klären Zu tun
Stelle sicher, dass das Kind in Deutschland lebt, du dauerhaft getrennt, geschieden, ledig oder verwitwet bist und kein gemeinsamer Haushalt mit dem anderen Elternteil besteht
Berechne den prozentualen Betreuungsanteil; dieser muss über 60 % bei dir liegen, um als überwiegend alleinerziehend anerkannt zu werden
Stelle sicher, dass alle bekannten Angaben zu Vaterschaft und Aufenthalt des anderen Elternteils mitteilbar sind, um Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 3 UhVorschG zu vermeiden
Notiere dir die Bestätigung aller drei Bedingungen als Begründungsbasis für das spätere Antragsformular