Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen

  1. Ermittle deinen Haushalt und berechne deine Belastungsgrenze
    25 min

    Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Zuzahlungen nur bis zu einer gesetzlich definierten Belastungsgrenze pro Kalenderjahr selbst tragen. Diese Grenze beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller berücksichtigten Haushaltsangehörigen. Bei Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung sinkt sie auf 1 %. Die Befreiung gilt jeweils bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres und muss für jedes Jahr neu betrachtet werden.

    Wer zum gemeinsamen Haushalt zählt: Nach dem Haushaltsprinzip des § 62 SGB V werden die Einnahmen und Zuzahlungen nicht isoliert für eine Einzelperson berechnet, wenn weitere Familienangehörige im selben Haushalt leben. Berücksichtigt werden:

    • Deine Ehepartnerin, dein Ehepartner oder deine eingetragene Lebenspartnerin bzw. dein eingetragener Lebenspartner, sofern ihr zusammenlebt.
    • Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.
    • Volljährige Kinder nur dann, wenn sie familienversichert nach § 10 SGB V sind.

    Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, sowie privat krankenversicherte Angehörige zählen bei der Zusammenrechnung nicht mit. Kinder unter 18 Jahren sind im Alltag von gesetzlichen Zuzahlungen weitgehend befreit; eine Ausnahme bilden lediglich verordnete Fahrkosten, bei denen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 €, maximal 10 € je Fahrt) anfällt.

    Welche Einnahmen angerechnet werden: Maßgeblich sind alle Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, die im Antragsjahr gegenwärtig zur Verfügung stehen. Dazu gehören insbesondere:

    • Laufendes Arbeitsentgelt (Bruttoarbeitslohn)
    • Gesetzliche Renten sowie Betriebsrenten
    • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge
    • Einmalzahlungen und Abfindungen

    Abzug der gesetzlichen Freibeträge: Von der Gesamtsumme der Bruttoeinnahmen des Haushalts zieht die Krankenkasse gesetzliche Freibeträge für Angehörige ab. Die Höhe der Freibeträge für den Partner sowie für jedes zu berücksichtigende Kind wird regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst. Da diese Beträge kalenderjährlich variieren, erfragst du die für dein Antragsjahr exakten Werte bei deiner Krankenkasse.

    Die Rechenformel lautet: $$\text{Belastungsgrenze} = (\text{Haushaltsbruttoeinnahmen} - \text{Freibetr\ddot{a}ge}) \times \text{Prozentsatz}$$ Dabei wird mit dem Faktor 0,02 (2 %) gerechnet – oder mit 0,01 (1 %), sofern eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt.

    Zu tun

    • Erfasse deinen Partner sowie minderjährige oder nach § 10 SGB V familienversicherte Kinder.

    • Erfrage telefonisch oder online bei deiner Krankenkasse die für dein Antragsjahr geltenden Freibeträge für Partner und Kinder.

    • Summiere die Bruttoeinkünfte aller zählenden Haushaltsangehörigen vor Steuer- und Sozialabzügen.

    • Ziehe die Freibeträge vom Haushaltseinkommen ab und multipliziere das Ergebnis mit 0,02 (bzw. mit 0,01 bei chronischer Erkrankung).

    Errechnete Belastungsgrenze für das Kalenderjahr nach Abzug der Freibeträge