Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen

  1. Chroniker-Kriterien für die 1-Prozent-Grenze prüfen
    30 min

    Die Grenze fällt bei chronisch Kranken halb so hoch aus: 1 % statt 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Eine schwerwiegende chronische Krankheit in Dauerbehandlung liegt vor, wenn einer dieser drei Wege zutrifft:

    • Weg Pflegegrad: Mindestens ein Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit über mindestens ein Jahr plus Pflegegrad 3, 4 oder 5
    • Weg Ausweis: Grad der Behinderung (GdB), Grad der Schädigungsfolgen (GdS) oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60
    • Weg Versorgung: Notwendige kontinuierliche medizinische Versorgung, ohne die die Chroniker-Richtlinie die dort beschriebenen Folgen erwartet

    Prüfe zu jedem Weg, welches Dokument ihn belegt: Pflegegradbescheid, Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung der behandelnden Praxis. Ob die Kriterien wirklich erfüllt sind, stellt am Ende die Krankenkasse fest – deine Prüfung legt nur fest, welche Prozentstufe der Antrag ansteuert.