Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen
Du kennst deine persönliche Belastungsgrenze, hast alle anrechenbaren Zuzahlungen mit vollständigen Belegen dokumentiert und den Antrag so eingereicht, dass die Krankenkasse die Befreiung ausspricht oder zu viel Gezahltes erstattet.

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Geld, das dir zusteht
Anleitung 3 von 7
Für wen es ist
Gesetzlich Versicherte in Deutschland mit wiederkehrend hohen Ausgaben für Medikamente, Heilmittel, häusliche Krankenpflege oder Krankenhausaufenthalte – besonders Familien, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie Menschen in Dauerbehandlung wegen einer chronischen Erkrankung. Für privat Versicherte gilt dieses Verfahren nicht.
Über diese Anleitung
Dieser Guide führt Schritt für Schritt durch den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 62 SGB V: erst die persönliche Belastungsgrenze ausrechnen, dann Belege und Einkommensnachweise sammeln, den Antrag bei der Krankenkasse einreichen und die Entscheidung bis zur Nutzung oder Erstattung begleiten. Am Ende liegt eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres vor oder eine Erstattung zu viel gezahlter Beträge ist unterwegs. Der Weg ist rein administrativ: gerechnet, gesammelt und eingereicht wird bei einer einzigen Stelle, der eigenen Krankenkasse. Nicht abgedeckt sind die private Krankenversicherung, steuerliche Fragen zu außergewöhnlichen Belastungen und Streitfälle vor dem Sozialgericht.
Was du tun wirst, Schritt für SchrittKostenlose Vorschau
Offen ist nur eine Kostprobe: 4 von 23 Schritten kannst du vollständig lesen. Der Rest wird beim Kauf freigeschaltet.
Phase 1: Klären, ob sich der Antrag lohnt
4 SchrittePhase 2: Belege sammeln und Belastungsgrenze berechnen
6 SchrittePhase 3: Antrag bei der Krankenkasse einreichen
5 SchrittePhase 4: Bearbeitung verfolgen
3 SchrittePhase 5: Entscheidung nutzen und Restfälle klären
5 Schritte
Details
Was du vorher brauchst
Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Versichertennummer, Zugriff auf Belege und Kontoauszüge des laufenden Kalenderjahres sowie Übersicht über die Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden versicherten Personen. Für die 1-%-Grenze zusätzlich Nachweise zur Chronik wie Pflegegradbescheid, Schwerbehindertenausweis oder eine Auskunft der behandelnden Praxis.







